Die folgende Aufzählung von wichtigen Begriffen um das Thema Psychotherapie herum soll einen groben Überblick geben. Genauere Informationen erfahren Sie in Psychologischen Sprechstunden und zu Beginn der Behandlung durch die Psychotherapeut*innen. Wie auch bei medizinischen Eingriffen besteht vorher Aufklärungspflicht.
ist eine Form der Behandlung, die 2018 eingeführt wurde. Angesichts der z.T. langen Wartezeiten für Psychotherapie soll diese wenig reglementierte Kurzzeitbehandlung (bis zu 24 Termine à 25 Minuten) bei akuten Lebenskrisen kurzfristig zum Einsatz kommen. Dabei richtet sich die Indikation für Akuttherapie nicht nach der Bedürftigkeit oder dem Leidensdruck des/r Patient*in sondern danach, ob eine kurze Behandlung geeignet ist, einer Chronifizierung und Verschlimmerung vorzubeugen. Bei einer bereits chronifizierten Symptomatik besteht demgegenüber i.d.R. eine Indikation für eine Richtlinientherapie (siehe dort) und nicht für eine Akutbehandlung.
zählt mit der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (siehe dort) zu den psychodynamischen Therapieverfahren. Innere Erlebens- und Verhaltensweisen, die zu Schwierigkeiten/Konflikten mit sich selbst und/oder mit anderen Menschen führen, können in den psychodynamischen Verfahren bewusst gemacht, verstanden und bearbeitet werden. Die Arbeit an der Begegnung und der zwischenmenschlichen Bezogenheit in der therapeutischen Beziehung ermöglichen in der Analytischen Psychotherapie die Umwandlung auch grundlegender Erlebens- und Verhaltensweisen, was eine Nachreifung der Persönlichkeit bewirken kann. Hierfür stellen die Krankenkassen Zeit und Raum durch ein größeres Stundenkontingent zur Verfügung.
ist ein seit 1988 bestehender Zusammenschluss von Psychotherapeut*innen (ärztlich/psychologisch), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Psychosomatiker*innen und Psychiater*innen im Norden Schleswig-Holsteins. Fortbildung und Zusammenarbeit soll gefördert werden, um die Qualität der Psychotherapie bei uns hochzuhalten.
von zwei Jahren sind in der Psychotherapierichtlinie i.d.R. vorgeschrieben. Psychotherapien laufen weder durchgehend noch sind sie unendlich, selbst wenn ständiger Behandlungsbedarf besteht. Nach Abschluss einer Behandlung und/oder der Absolvierung aller von der Krankenkasse genehmigten Einheiten muss eine psychotherapiefreie Zeit überbrückt werden, bevor erneut eine Psychotherapie beantragt werden kann.
sind öffentliche Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft. Sie beraten zu Erziehungsfragen, Partnerschaftskonflikten, Lebenskrisen u.v.m. Diese Beratung erfolgt oft auf psychologischer Grundlage, ist aber von psychotherapeutischer Heilbehandlung abzugrenzen.
sollte stimmen. Die Passung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist abhängig von vielen subjektiven Faktoren, die in der Psychotherapie verständlicherweise eine noch größere Rolle spielen als in anderen Heilverfahren. In der Psychotherapieforschung ist immer wieder bestätigt worden, dass die Beziehung zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in zu den wichtigsten Wirkfaktoren zählt. Zu einer guten Passung gehört auch, dass Schwierigkeiten und Konflikte in der therapeutischen Beziehung thematisiert und bearbeitet werden können. Überdies muss abgeklärt werden, ob das angebotene Verfahren bzw. die Fachkenntnis einer/s Psychotherapeut*in grundsätzlich zur geschilderten Problematik passen.
kann unterschiedlich je nach Richtlinienverfahren und Erkrankung sein. Für die Behandlung einer akuten Erkrankung reichen oft kürzere Therapien von unter einem Jahr Dauer aus. Bereits lange bestehende/chronifizierte Störungen machen unter Umständen Psychotherapien von einigen Jahren notwendig, um nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen.
sind erforderlich, um eine Psychotherapie über eine Krankenversicherung abrechnen zu können. Psychotherapeut*innen orientieren sich am Diagnosenschlüssel ICD der Weltgesundheitsorganisation WHO. Psychische Störungen werden dort rein beschreibend als Kombination von Symptomen definiert. In der Behandlung wird über die schematische Diagnose hinaus aber immer der individuelle Mensch im Vordergrund stehen.
ist ein Sammelbegriff für verschiedene Psychotherapieverfahren, die ein humanistisches Menschenbild zur Grundlage haben. Hierzu zählen z. B. Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Psychodrama, Körperpsychotherapie usw. Viele dieser Verfahren sind seit langem bekannt und oft erfolgreich, haben aber die hohe Hürde zum „Richtlinienverfahren“ in Deutschland nicht erklommen, weil es noch nicht ausreichend große wissenschaftliche Studien hierzu gibt. Das kann sich aber noch ändern. Daher können Humanistische Verfahren bislang nur für Selbstzahler angeboten werden. Interessanterweise werden diese Verfahren in vielen psychosomatischen Kliniken angeboten, so dass nicht selten Patient*innen mit ihnen Erfahrungen machen.
wird populärer, da sie in der Psychotherapieforschung als hoch effektiv erkannt wurde. Bei einigen psychischen Erkrankungen hat Gruppentherapie deutlichere und schnellere Erfolge als eine Einzelbehandlung. Die gegenseitigen Rückmeldungen in der Gruppe wirken unterstützend und motivierend und helfen, neue Sichtweisen über die eigene Situation zu entwickeln. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, dass der Mensch als soziales Wesen häufig Störungen entwickelt, die sich besonders im Zusammenleben zeigen. Diese sozialen Problematiken können in Gruppenverfahren direkter behandelt werden.
Psychotherapeut*innen sind verpflichtet, gewissenhaft zu prüfen, ob eine Therapie notwendig (indiziert) ist und auch erfolgversprechend ist (ausreichende Prognose). Eine Psychotherapie soll nicht erfolgen bei allgemeinen Lebenskrisen oder Stimmungsschwankungen, die keine klinische Ursache haben. Erst mit einer Diagnose (siehe dort) kann eine psychotherapeutische Heilmaßnahme bei der Krankenkasse beantragt werden. Partnerschaftskonflikte, Erziehungsprobleme, Verlust der Arbeit oder Mobbing sind eher Themen für eine Kontaktaufnahme bei den zuständigen Beratungsstellen (siehe dort).
Im §13, Absatz 3, des V. Sozialgesetzbuches ist geregelt, dass bei gesetzlich Versicherten eine fachärztlich als notwendig und „unaufschiebbar“ bescheinigte psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen erfolgen kann, wenn kein/e Vertragspsychotherapeut/in einen freien Therapieplatz anbieten kann. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, diese Leistungen zu prüfen und ggf. zu bezahlen. Die Vorgehensweise sollte mit der/dem Privatbehandler/in genau besprochen werden.
umfasst mit Sprechstunden, Probestunden und genehmigten Stunden ca. 30 Behandlungstermine. Im Anschluss kann eine Langzeittherapie beantragt werden. Hierzu werden psychotherapeutische Gutachter*innen hinzugezogen.
ist gutachtenpflichtig, d. h., dass weitere Psychotherapeut*innen als Gutachter*innen in einem anonymisierten Verfahren der Krankenkassen über die Fortführung einer Behandlung über die Kurzzeittherapiestunden hinaus mitentscheiden. Nicht nur die Belastung, die Schwere der Symptomatik, die Ziele einer Behandlung, sondern auch die Erfolgsprognose einer weiteren Behandlung spielen dabei eine Rolle.
ist leider ein Dauerproblem. Es werden bei der Bedarfsplanung, die auf politischer Ebene beschlossen wird, seit Jahrzehnten zu wenig Psychotherapeut*innensitze genehmigt. Das führt zu langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz. Psychotherapeutische Sprechstunden zwecks Beratung vor Therapiebeginn (siehe dort) können dagegen zeitnaher stattfinden.
werden erst seit wenigen Jahren genauer untersucht. Wie auch bei anderen wirksamen Heilverfahren muss stets kritisch auf alle Effekte geachtet werden. Zeitweise Symptomverstärkung, Konflikte mit Mitmenschen, zeitweise Verstärkung negativer Gefühle können auftreten, sogar sinnvoll sein, sollten jedoch immer konstruktiv bearbeitet werden. Das gehört zur Behandlung. Keine/e seriöse/r Psychotherapeut*in würde es sich erlauben, pauschal und generell Heilsversprechen zu machen.
ist eine Spezialweiterbildung von Psychologischen Psychotherapeut*innen, die mit Patient*innen arbeiten, die aufgrund von Erkrankung oder Unfall Einschränkungen bei bestimmten Hirnfunktionen (Denken, Sprachvermögen, Wahrnehmung, motorische Fähigkeiten usw.) haben.
haben keine Zulassung für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen. Sie sind keine Vertragspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung. Beamt*innen mit Beihilfe, Soldat*innen, Polizist*innen können sich als Privatpatient*innen auch an diese Behandler*innen wenden. In Ausnahmefällen kann Kostenerstattung (siehe dort) bei GKV-Patient*innen genehmigt werden.
geht auf die von Sigmund Freud entwickelte Psychoanalyse zurück, hat sich jedoch in den letzten 120 Jahren stetig und mannigfaltig weiterentwickelt. Als Richtlinienverfahren Analytische Psychotherapie (siehe dort) ist sie in abgewandelter Form Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sowie der meisten privaten Krankenversicherungen/Beilhilfe/ Heilfürsorge etc.
sind sehr unterschiedlich und für Laien schwer auseinander zu halten.
Psycholog*innen (Diplom oder Master) haben Psychologie studiert, sind aber nicht unbedingt Psychotherapeut*innen.
Psychologische Psychotherapeut*innen haben ein Psychologiestudium und eine staatlich anerkannte Psychotherapieausbildung mit Approbation absolviert.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen behandeln Patient*innen bis 21 Jahre. Unter ihnen befinden sich Kolleg*innen mit pädagogischen oder psychologischem Studienabschluss.
Ärzt*innen machen eine staatlich anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie im Rahmen ihrer Facharztausbildung. Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt/Fachärztin für Psychosomatik und Psychotherapie oder Facharzt/Fachärztin für psychotherapeutische Medizin.
Andere Arztgruppen können auch eine Weiterbildung in Psychotherapie absolvieren. Man erkennt es an dem Zusatztiteln Psychotherapie und/oder Psychoanalyse neben der Facharztbezeichnung.
Der Facharzt/ Die Fachärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie behandelt Patient*innen bis 21 Jahre.
Auf den Praxisschildern wird zumeist darauf hingewiesen, welches Richtlinienverfahren (siehe dort) angeboten wird.
Die hier aufgezählten Psychotherapeut*innen können Vertragspsychotherapeut*innen der Kassenärztlichen Vereinigung werden oder Privatpraxen führen. Sie alle haben studiert, sind approbiert (haben also ein Staatsexamen) und sind Mitglieder einer Heilberufekammer und unterliegen somit einer Berufsordnung. Nur sie können Mitglieder des Arbeitskreises Psychosomatik und Psychotherapie Flensburg e. V. werden. Hiervon klar zu unterscheiden sind Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, deren Ausbildungen deutlich weniger reglementiert sind und die keine Approbation besitzen.
fasst als Oberbegriff alle Verfahren zusammen, die sich aus der psychoanalytischen Theorie herleiten lassen: Psychoanalyse, modifizierte analytische Verfahren, Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie. Psychodynamische Verfahren stehen in der Tradition der psychoanalytischen Theorie von Sigmund Freud, mit vielen modernen Weiterentwicklungen. Die Lebensgeschichte und Konflikte seit der Kindheit spielen hier eine große Rolle. Deren Bedeutung für heutige seelische Störungen sollen verstanden werden, damit Veränderung möglich ist. Dafür steht das emotionale Erleben mit den entsprechenden Gefühlen im Hier und Jetzt im Mittelpunkt dieser Behandlung.
ist sowohl ein medizinisches Teilgebiet wie auch eine Behandlungsform. Spezialkliniken heißen oft Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik. Reha-Kliniken nennen sich psychosomatisch, wenn dort vorrangig psychische Erkrankungen behandelt werden. Manchmal wird dann auch der Begriff Verhaltensmedizin verwandt, wenn man sich in diesen Einrichtungen auf Verhaltenstherapie beschränkt. In der Psychosomatik geht es um das Zusammenwirken von Körper und Seele. Psychische Dauerbelastung kann zu körperlichen/somatischen Erkrankungen führen. Es gibt niedergelassene Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie (siehe unter „Psych-Berufe“).
stellen den ersten Kontakt zu einer/m Therapeut*in dar. Sie dienen einer ersten Abschätzung von Diagnosen und möglichen Behandlungsformen. Sprechstunden münden i. d. R. nicht direkt in eine Psychotherapie. Hierzu muss bei den Psychotherapeut*innen erst ein Behandlungsplatz frei werden. Es ist erlaubt, Sprechstunden bei mehreren Psychotherapeut*innen zu besuchen. Sie dienen auch dazu herauszufinden, ob ein/e Therapeut*in zu einem passt (siehe unter „Chemie“).
umfassen die Psychotherapieverfahren, die sozialrechtlich anerkannt sind und daher von den Krankenkassen bezahlt werden. Das sind die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Analytische Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Neuropsychologische Therapie. Richtlinienverfahren haben sich in jahrzehntelangen aufwändigen Forschungsprozessen als hochwirksam erwiesen.
ist das neueste Richtlinienverfahren und daher gibt es leider noch wenige Vertragspsychotherapeut*innen, die es anbieten. Hier wird in der Behandlung sehr darauf geachtet, wie eine/e Patient*in ihren sozialen Systemen, wie z. B. der Familie lebt, handelt und kommuniziert. Umweltfaktoren spielen in der Behandlung eine große Rolle.
gehört neben der Analytischen Psychotherapie zu den psychodynamischen Therapieverfahren. Innere Erlebens- und Verhaltensweisen, die zu Schwierigkeiten/Konflikten mit sich selbst und/oder mit anderen Menschen führen, können in den psychodynamischen Verfahren bewusst gemacht, verstanden und bearbeitet werden. Im Gegensatz zur Analytischen Psychotherapie wird die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie klarer inhaltlich in Bezug auf ihre Ziele und zeitlich in Bezug auf ihre Dauer begrenzt. So können vor allem aktuelle Schwierigkeiten mit weniger Zeitaufwand behandelt werden.
ist ein Sammelbegriff für verschiedene Methoden, mit denen man speziell bei Posttraumatischen Belastungsstörungen oder anderen Traumafolgestörungen arbeiten kann. Hier gibt es eine Reihe sehr effektiver Vorgehensweisen, die sich aus den verschiedenen Richtlinienverfahren entwickelt haben. Immer mehr Psychotherapeut*innen haben Zusatzausbildungen in diesen Methoden.
ist eine Richtlinientherapie, die sich in der Lern-, Denk- und Sozialpsychologie begründet. Patient*innen sollen die Entstehungsgeschichte ihrer Probleme verstehen und herausfinden, welche äußeren Umstände und eigenen problematischen Denk- oder Verhaltensmuster heute ihre Probleme aufrechterhalten. Sie werden dabei ermutigt, diese zu verändern. Verhaltenstherapeut*innen entwickeln mit ihren Patient*innen hierzu oft Übungen und Hausaufgaben, damit diese im Alltag neue Erfahrungen machen können. Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist be-handlungsleitend. Ziele für Veränderung werden immer individuell und offen besprochen. Sie können in der eigenen Person liegen, wie z.B. die Entwicklung eines freundlicheren Umgangs mit sich selbst, oder auch die äußere Lebensgestaltung betreffen, wie z.B. die Entwicklung einer regelmäßigen Tagesstruktur mit positiven Aktivitäten. Kognitive Verhaltenstherapie oder achtsamkeitsbasierte Methodensind Weiterentwicklungen der Klassischen Verhaltenstherapie.
sind in der Psychotherapie unumgänglich, da Therapien natürlich zeitaufwändig sind. Hinzu kommt, dass Menschen immer häufiger Psychotherapie nachfragen. Psychotherapie wird immer akzeptierter in der Bevölkerung. Leider werden die Bedarfszahlen für Psychotherapiesitze nicht entsprechend angepasst. In kaum einem Facharztbereich sind die Wartezeiten so lang.
werden je nach psychotherapeutischem Verfahren etwas unterschiedlich formuliert: Deutliche Erweiterung des eigenen Erlebens und Erproben neuer Wahrnehmungs- und Handlungsspielräume, d.h. besseres Nutzen eigener Ressourcen, Linderung der Symptomatik und des Leidens, manchmal aber auch die Akzeptanz eines belastenden Zustandes. Nach individuellen Zielen wird zumeist früh in der Behandlung gefragt und im weiteren Verlauf spielt es auch eine Rolle, ob und wie man sich seinen Zielen nähert oder ob man sie neu formuliert. Hieran misst sich auch der individuelle Erfolg einer Psychotherapie. Pauschale Glücks- oder Heilsversprechen widersprechen der Arbeit von wissenschaftlich ausgebildeten Psychotherapeut*innen.